Ja, ich denke die Sorgfaltspflicht ist unser oberstes Gebot. Trotz allem habe auch ich während meiner Ausbildung mehrere verschiedene naturheilkundliche Ausbildungen zusätzlich absolviert. Ich konnte das immer ganz gut trennen. Das eine ist die Schulmedizin, die für die Prüfung wichtig ist, das andere was ich für meine Praxis nutzen kann. Ich habe halt länger für die Ausbildung gebraucht, habe aber jetzt schon einiges an Handwerkzeug. Ich denke, man sollte immer selber wissen, was man sich zutraut. Wenn man mal einen Fall hat, an den man sich nicht traut, kennt man ja doch auch erfahrene Kollegen. Und gerade in der oben beschriebenen Situation mit dem Krebspatienten ist es ja klar, dass man begleitend zur Schulmedizin behandeln würde. Ich denke, da kommen wir unserer Sorgfaltspflicht schon nach:-)
Lg Simone