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Zahnheilkundegesetz
#3
Liebe Isolde,
vielen lieben Dank für die Antwort, nun ist mir einiges klarer, bis auf eines:

Bei der ersten Frage bezog ich mich nicht auf die Erkennung, sondern auf das Wort "Krankheiten" an diesen Organteilen.

Lt der Interpretation von S. 87 im Skript "es ist dem HP verboten, die Zähne, den Mund und den Kiefer zu untersuchen ..." wäre es mir ja verboten, überhaupt den Mundraum zu inspizieren (also den Pat. "ahh" sagen lassen und mit Taschenlampe ausleuchten),

lt. Gesetzestext dürfte ich aber nur bei Krankheiten an diesen Organen nicht "feststellen" (=untersuchen) und behandeln -->
Darf ich denn nun generell den Mundraum inspizieren (und wenn mir eine krankhafte Veränderung auffällt natürlich nicht weiterbehandeln, aber zunächst einfach mal schauen)??

Ich hoffe, ich hab mich etwas verständlicher ausgedrückt? Huh
Liebe Grüße, Tini
"Das Glück muss entlang der Straße gefunden werden, nicht am Ende des Weges" (David Dunn)
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Nachrichten in diesem Thema
Zahnheilkundegesetz - von tini81 - 01.06.2010, 09:07
RE: Zahnheilkundegesetz - von Isolde Richter - 01.06.2010, 17:57
RE: Zahnheilkundegesetz - von tini81 - 01.06.2010, 19:51
RE: Zahnheilkundegesetz - von Isolde Richter - 01.06.2010, 20:27
RE: Zahnheilkundegesetz - von tini81 - 02.06.2010, 19:35
RE: Zahnheilkundegesetz - von alinawaning - 03.06.2010, 22:38
RE: Zahnheilkundegesetz - von Mirabella - 26.01.2018, 15:48
RE: Zahnheilkundegesetz - von Isolde Richter - 26.01.2018, 16:38
RE: Zahnheilkundegesetz - von Mirabella - 26.01.2018, 16:57

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