ich glaube jetzt habe ich die Frage verstanden!
vorweg mal den Gesetzestext:
Ausübung der Zahnheilkunde ist die berufsmäßige, auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Als Krankheit ist jede von der Norm abweichende Erscheinung im Bereich des Zähne, des Mundes und der Kiefer anzusehen, einschließlich der Anomalien der Zahnstellung und des Fehlens von Zähnen.
1. Du darfst die Mundhöhle nicht untersuchen
um Erkrankungen des Mundes festzustellen (z.B. Aphthen)
2. Du darfst die Mundhöhle untersuchen
um Hinweise auf andere Erkrankungen außerhalb der Mundhöhle zu bekommen:
z.B. Dir die Schleimhäute anschauen, ob eine Anämie vorliegen könnte oder
die Zunge anschauen, um zu sehen ob sie belegt ist (typisch für Infektionskrankheiten) oder
um Zungendiagnostik durchzuführen
Ich hoffe ich habe die Frage nun richtig verstanden.
LG Isolde