Früherkennungsuntersuchungen für Kinder:
Neustrukturierung der Richtlinie beschlossen
Berlin, 18. Juni 2015 – Die Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), in der die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr geregelt ist, wird neu strukturiert. Einen entsprechenden Beschluss fasste der G-BA am Donnerstag in Berlin, der allerdings erst dann in Kraft treten wird, wenn u.a. auch das Kinder-Untersuchungsheft („Gelbes Heft") als Anlage der Richtlinie angepasst wurde.
Der G-BA hat im Jahr 2005 mit der Überarbeitung der Kinder-Richtlinie begonnen. Zunächst erfolgten mehrere Nutzenbewertungen für neue Untersuchungsverfahren, auf deren Grundlage in einem zweiten Schritt die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, die sogenannten U1 bis U9, überarbeitet wurden.
„Als ein wesentliches Element der Früherkennungsuntersuchungen wird die Interaktion des Kindes mit der primären Bezugsperson in den Fokus genommen. Störungen in der Eltern-Kind-Interaktion können zu Störungen in der Entwicklung mit emotionaler Unter- oder Überforderung des Kindes, aber auch zu mangelndem Schutz, mangelnder Pflege bis hin zu manifester oder drohender Vernachlässigung und/oder Misshandlung durch die Eltern führen. Die Beobachtung solcher Auffälligkeiten durch den Kinderarzt in Kenntnis der Entwicklung des Kindes, der möglicher-weise vorhandenen psychosozialen Belastungsfaktoren der Familie und der klinischen Interaktionsbeobachtung des Kindes im Beisein primärer Bezugspersonen kann von hohem präventiven Wert in Hinblick auf das Kindeswohl sein", sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung.
Zukünftig sieht die Kinder-Richtlinie zudem vor, dass das „Gelbe Heft“ eine herausnehmbare Teilnahmekarte beinhaltet, mit der die Eltern eine neue Möglichkeit erhalten, ihre gewissenhafte Fürsorge für das Kind gegenüber Dritten, beispielsweise an der Fürsorge beteiligten Personen oder Institutionen – etwa Kindergärten – nachzuweisen, ohne dabei die vertraulichen Informationen zu Entwicklungsständen und ärztlichen Befunden des Kindes weiterzugeben.
Hier könnt ihr weiterlesen: https://www.g-ba.de/downloads/34-215-580...ierung.pdf