eigentlich ist Monas Frage ja schon beantwortet, so dass ich hier nur zusammenfassen kann:
Sowohl Vorträge, als auch die freie Autorenschaft bei Gesundheitsmagazinen sind keine gewerbliche Tätigkeiten
soweit sie
- auf selbständiger, eigenverantwortlicher Grundlage beruhen (= selbständige künstlerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die sich auf eigene Erkenntnisse und Erfahrungen gründet).
Diese Voraussetzungen dürften für die angesprochenen Tätigkeiten wohl immer gegeben sein.
Fazit:
Keine Gewerbeanmeldung erforderlich
erforderlich jedoch:
Meldung der (Neben-) Tätigkeit beim Finanzamt (spätestens vier Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit)
Meldung bei der einschlägigen Berufsgenossenschaft (wahrscheinlich BGW)
sowie empfohlen:
- Abklärung der publizistischen Tätigkeit bei der Künstlersozialkasse
- wenn für die freiberufliche Tätigkeit Mitarbeiter eingestellt werden sollen (z.B. für die Praxisreinigung): Betriebsnummer beantragen bei der Bundesagentur für Arbeit
- Versicherungsbedarf abprüfen ((Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Sach-, Berufsunfähigketsversicherung).
Trotz Alledem wünsche ich ein fröhliches Wochenende
Horst