Das HPG möchte, dass die Heilkunde nicht im Umherziehen ausgeführt wird, das heißt z.B. jemand behandelt und dann - schwupps - ist er weg. Nun zeigt sich, dass die Therapie fehlerhaft war und man kann ihn nicht mehr zur Rechenschaft ziehen. Das möchte dieser Paragraf vermeiden. Wenn ich jemand therapiere, so muss ich dafür auch zur Rechenschaft gezogen werden können.
Wenn also jemand eine feste Anschrift hat, die allen bekannt ist, so darf er von da aus seine Hausbesuche machen.