mir kommt gerade immer wieder (auch in Prüfungsfällen) die Schweigepflicht unter.
Jetzt möchte ich einfach mal nachfragen, nicht dass ich mir was Falsches merke.
Wenn ich das richtig Verstanden habe, dann unterliegt der HPP qua Gesetz (§203 StGB) nicht der gesetzlichen Schweigepflicht, da seine Ausbildung nicht staatlich geregelt ist. Die Nische wäre, dass die Überprüfung durch das Gesundheitsamt staatlich ist.
Meine Frage ist jetzt, wie antworte ich auf die Frage eines Prüfers, ob ich der Schweigepflicht unterliege? Genauso, wie ich das oben geschrieben habe oder hab ich einen wichtigen Punkt außer Acht gelassen.
Liebe, leicht verwirrte Grüße,
Anna