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Anwendung und Abrechnung BBB - Rechtlich
#1
Schönen guten Morgen,

ich möchte BBB werden frage mich, wie ich als Nicht-Heilpraktikerin die BBB anwenden und abrechnen darf.
Melde ich dazu ein Gewerbe an und stelle dann eine Rechnung mit "Beratender Tätigkeit" und weise 19% Mehrwertsteuer aus?

Desweiteren kann ich Handauflegen und möchte dies ggf. auch anbieten - nun die Frage, wie lässt sich beides vereinen?
Was gibt es hier zu beachten? Meines Wissens nach ist der BBB nicht therapierend tätig, das Handauflegen ist aber Therapieren.
Somit würde laut einer ersten Information, die ich hier telefonisch erhalten habe beim Handauflegen das Geistheilergesetz gelten - dies widerspricht aber
in gewisser Weise dem BBB-Dasein.

Ich freue mich, auf Antworten und Erfahrungen! Heart
Herzliche Grüße, Yvonne
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Nachrichten in diesem Thema
Anwendung und Abrechnung BBB - Rechtlich - von Yvonne W. - 12.10.2015, 09:25

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