diesen Preis habe ich mir auch überlegt und würde ihn so ansetzen. Was mich allerdings beschäftigt ist die Abrechnung nach der Gebührenordnung für die "Nicht-Selbstzahler", also entsprechend Versicherte. Beherrschen muss man sie ja, denn diese Patienten brauchen eine entsprechende Abrechnung für ihre Versicherung. Aber .... die einzelnen Posten dieser Gebührenordnung erscheinen mir teilweise sehr niedrig. Auf welchen Stundensatz kommt man denn damit? Ich sperre mich bis jetzt (habe ja noch keinen tieferen Einblick darin) mich danach auszurichten, sondern möchte eigentlich generell den Stundensatz für alle gleich halten, unabhängig davon, das der versicherte Patient natürlich eine passende Abrechnung braucht, die allerdings evtl dann nicht mit den tatsächlichen Kosten übereinstimmt.
Wie sieht es damit aus? Wie haltet ihr das?
LG Susanne