1. Darf man als HP den Titel Dipl. führen, z.B. Dipl.-Fachkosmetikerin, der von einem Institut verliehen wurde?
Die Antwort ist ganz klar: NEIN!
Dipl. ist ein akademischer Grad, der nur von (Fach)-Hochschulen und staatlichen Akademien vergeben werden darf. Führt Ihr eine solche Bezeichnung risikiert Ihr eine saftige Abmahnung.
2. Darf man ein Schriftstück im Wartezimmer aufhängen in dem das Wort Diplom vorkommt?
Die Antwort ist ganz klar: NEIN
Ein Diplom ist ein Bezeichnung, die nur eine staatliche Institution ausstellen darf. Kein privates Institut. Dies gilt als irreführende Werbung und kann strafrechtlich belangt werden.