(28.08.2009, 17:05)Bianca schrieb: So, nun wurde es soweit ich es verfolgen konnte auch in Leipzig vor Gericht beschlossen:
*Physios dürfen nach einer erfolgreichen Kenntnisprüfung mit einer eingeschränkten HP-Erlaubnis arbeiten und sind so nicht mehr nur auf ärztliche Anordnung tät, können in ihrem Bereich also selbst diagnostizieren und behandeln*
Zitat:".........um dann am
Nachmittag die Entscheidung zu verkünden. Sie lautet:
Physiotherapeuten dürfen eine Heilpraktikererlaubnis
beschränkt auf ihren Bereich beantragen und dürfen auch ohne
ärztliche Verordnung behandeln. Allerdings müssen sie sich
einer Überprüfung unterziehen, ob sie die Grenzen ihres
eigenen Handelns kennen. Dies ist nicht Bestandteil der
gesetzlich geregelten Ausbildung, da der Physiotherapeut
nach dem Willen des Gesetzgebers ein Heilhilfsberuf ist.
........."
Quelle: physio.de Newsletter vom 28.08.2009
Eine ausführliche Berichterstattung des Gerichtsbeschlusses soll morgen folgen.
Hallo Bianca....
habe ich ebenfalls verfolgt. Und musste unwillkürlich an dich denken....
Viele Grüße
Markus
und bei manchen Strolchen,
endets auch in einer solchen ! ! !