zur Zeit sorgt ein EU-Entwurf für ein EU-weite Neuregelung über Tierarzneimittel zumindest unter Tierheilpraktikern für große Aufregung, da befürchtet wird, dass THPs künftig z.B. keine Homöopathika verabreichen könnten.
Meines Erachtens ist diese Aufregung - zumindest in der aktuellen Fassung des Entwurfes - nicht begründet .
Schaun wir uns mal die hier relevanten Regelungen an:
Titel der VO: "VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Tierarzneimittel
Artikel 1
Gegenstand
Mit dieser Verordnung werden Inverkehrbringen, Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Pharmakovigilanz, Kontrolle und Verwendung von Tierarzneimitteln geregelt
Artikel 4
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
(1)
„Tierarzneimittel“ alle Stoffe oder Stoffzusammenstellungen, die mindestens eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:
(a) Sie werden zur Heilung oder zur Verhütung von Tierkrankheiten angeboten;
(b) sie sind dazu bestimmt, im oder am tierischen Körper angewendet oder einem Tier verabreicht zu werden, um entweder die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu verändern, oder eine medizinische Diagnose zu erstellen;
© sie sind zur Erleichterung des Sterbens von Tieren bestimmt.
Anmerkung: Sicherlich sind auch Homöopathika Arzneimittel, aber
Art. 4 Abs. 7)
„homöopathische Tierarzneimittel“ sind Tierarzneimittel, die nach einem im Europäischen Arzneibuch oder, falls dort nicht enthalten, nach einem in den derzeit offiziell gebräuchlichen Arzneibüchern der Mitgliedstaaten beschriebenen homöopathischen Zubereitungsverfahren aus homöopathischen Ursubstanzen hergestellt worden sind;
Erfasst werden daher nur Arzneimittel, die zur Behandlung von Tieren bestimmt sind, also zu diesem Zweck hergestellt wurden oder werden sollen.
Nun werden aber die Globuli Arnika D6 oder nux vomica D 30, die ich meinem Wauzi gebe, nicht zur Behandlung von Tieren, sondern für Menschen hergestellt und sind auch zu diesem Zweck registriert.
Möglicherweise gibt es auch spezielle Homöopathika, die speziell zur Anwendung am/im Tier bestimmt sind , diese müssen aber dann auf der Packungsbeilage die Bezeichnung "homöopathisches Tierarzneimittel tragen (Artikel 13i) - habe ich bei meiner Arnika D6 noch nie gesehen .
Soweit mein Statement
GlG
Horst