Ich hab' mir eben ein paar Infos zum Zika-Virus bzw. Zikafieber zusammengestellt:
Def./Leitsymptome: Zikafieber ist eine durch das Zika-Virus hervorgerufene Infektionskrankheit mit
- Hautausschlag (evtl. Juckreiz)
- Fieber
- Gelenkschmerzen (evtl. Schmerzen am ganzen Körper)
- Konjunktivitis
- seltener: Muskel- und Kopfschmerzen, Erbrechen
Erreger: Zika-Virus aus der Familie der Flaviviridae
Übertragung: - vermutlich durch Stechmücke Aedes aegypti (evtl. auch Asiatische Tigermücke)
- evtl. auch sexuell übertragbar
Verlauf: - meist symptomlos
- bei 1 von 5 Betroffenen nach ca. 1 - 3 T. Krankheitssymptome, die nach spät. 1 Wo. abklingen
Komplikationen: - v. a. im 1. Drittel der Schwangerschaft Gefahr der Mikrozephalie beim Föten bzw. Neugeborenen
- steht im Verdacht das Guillain-Barré-Syndrom (Erkrankung der peripheren Nervenbahnen) auszulösen
Diagnose: schwierig; Virusnachweis im Blut 1 - 3 T. nach Auftreten der ersten Symptome, im Speichel/Urin nach 3 - 5 T.
DD: - virale Infekte (Denguefieber, Röteln, Masern, Parvovirus, Enteroviren, Adenoviren)
- bakterielle Infekte (Leptospirose, Rickettsiose, A-Streptokokken)
- Malaria (nach Tropenaufenthalt)
Schutz: keine Impfung, allgem. vor Mückenstichen, safer Sex, evtl. Reise nach Kolumbien, Ecuador, El Salvador, Jamaica, Brasilien (allgem. Karibi, Südamerika) meiden
Immunität: unbekannt
Meldepflicht: soll in D eingeführt werden
Beim Behandlungsverbot bin ich mir nun allerdings unsicher: Ich würde es jetzt daraus ableiten, dass die Meldepflicht eingführt werden soll und das Virus im Verdacht steht sexuell übertragbar zu sein. Hat jemand 'ne Idee?
Herzliche Grüße
Alexandra