(ich glaube Werner hat es schon so erklärt)
Für mich gestaltet sich diese Bennung so, dass der Begriff "Diplom" bei einem Fachkosmetiker (o.ä.) eine reine Betitelung des vorhandenen Abschlusses/Prüfung ist und somit völlig rechtens. Man könnte die Prüfung bzw. den Leistungsnachweis auch "Zertifikat" nennen. Diplom als solches hört sich natürlich hochtrabender an und genau das ist meiner Auffassung auch Sinn der Sache.
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Setzt der Teilnehmer das "Dipl." vor die Berufsbezeichnung *Fachkosmetiker* und es entsteht quasi eine inhaltliche Verbindung, ist es ganz klar eine Verletzung des rechtsgültigen Tragens eines akademischen Titels und somit verboten bzw. strafbar.
Ich würde behaupten, dass ist das gleiche Prinzip wie die Bezeichnung des Therapeuten. In Verbindung mit geschützten Berufsbezeichnungen verboten, als Zusatz von Therapiemethoden (HP oder Arzt vorausgesetzt) erlaubt.
Ich denke, wenn man ein solches *Diplom* im Vorzimmer hängen hat, ist es vollkommen ok. Mein Zahnarzt hat auch für sämtliche Fobis im Wartebereich Zertifikate hängen. Wenn es auf dem Diplom rechtlich einwandfrei vermerkt und formell einen Akademiker ausschließt , würde ich es nehmen. Es vermittelt dem Kunden/Patienten auch etwas fachlich Wertvolles und Vertrauenswürdiges. Ich denke, es ist ok, wenn man das ein wenig ausnutzt.
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