Verbindung Paragraph 1 Absatz 2 Punkt a und b mit Paragraph 8 - Voraussetzung der Unterbringung
Paragraph1 absatz2 Punkt a regelt Unterbringung von psychisch Kranken nach psychKG
b regelt Unterbringung psych kranke nach StGB!!!
Unterbringung darf nicht nach Paragraph 1 Absatz 2 Punkt a stattfinden, wenn Fremdgefährdung oder Gefährdung besonderer Güter anderer vorliegt,
DANN greift nämlich Paragraph 63 , als Grundlage, der reglelt, wenn von psychisch Krankem eine Tat zu erwarten ist, die nach Paragraph 20 /21 StGB ( schuldunfähigkeit ) zu beurteilen wäre.
Puh, wie gut, dass ich mich nie für Jura entschieden haben, JETZT weiß ich, warum nicht.
Ich hab es verstanden, Ihr mein Kauderwelsch auch?
LG Petra