Meteorismus = Aufgetriebensein durch Gase (sog. Blähungen)
Flatulenz = abgehender Wind
Top aktuell!
Flatulenz wird vermutlich bald meldepflichtig! Daraus ergäbe sich für den Heilpraktiker ein Behandlungsverbot.
Wir sollten die Entwicklung deshalb wachsam beobachten.
Meteorismus und Flatulenz ist ein weit verbreitetes Leiden und wie man weiß, kann es nicht nur für das Geruchsorgan der Menschen in der Umgebung zur Belastung werden – sondern auch für die Umwelt. Bei den abgehenden Winden werden Methangase frei, die die Umwelt erheblich belasten. Methangase gelten als wichtigster Einflussfaktor des Klimawandels, da seine Treibhauswirkung fast 30-mal wirksamer ist als Kohlendioxid. Auch wir als Heilpraktiker sehen deshalb ein, dass es aus Umweltschutzgründen sinnvoll ist, Flatulenz unter des § 6 IfSG Meldepflicht zu stellen. Wir möchten aber die betroffenen Patienten weiterhin behandeln dürfen.
Wird nun die aktive Flatulenz mit in den Katalog der meldepflichtigen Erkrankungen des Infektionsschutzgesetzes aufgenommen, dürfen wir als Heilpraktiker diese gem. 24 IfSG nicht mehr behandeln. Dagegen protestieren wir! Und fordern den Gesetzesgeber auf, die Flatulenz vom Behandlungsverbot gem. § 24 IfSG ausdrücklich auszunehmen. Die Rechte des Heilpraktikers dürfen nicht weiter beschnitten werden.
Morgen werden wir eine Oline-Unterschriftenaktion starten und bitten euch, diese über die sozialen Netzwerke weiterzuverbreiten, sodass wir auch hier einen Erfolg verzeichnen, so wie uns das schon mit den Tierarzneimitteln gelungen ist.
Wie sieht ihr das mit der beabsichtigten Meldepflicht und dem Behandlungsverbot?