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Werden Medikamente außerhalb der Zulassungsbereiche angewendet, nennt man das off label use das ist erlaubt, aber ändert das Haftungsrecht!
Sicherlich ist die Problematik bei homöopathischer Zulassung eine andere, als bei stofflichen Medikamenten (wo die Wirksamkeit beispielsweise auch mit Blut-Hirn-Schranke zu tun hat usw.) Bei doch vielen Medikamenten ist es nicht nur ein "Dosisproblem", sondern werden Wirkstoffe im kindlichen Organismus anders ein- und abgebaut oder sind für Kinder toxisch.
Die Frage ist dann zum Beispiel, wenn Tropfen, alkoholischer Auszug mit homöopathischer Registrierung eine Zulassung haben ab 12. LJ und du verordnest dies einem Kind mit 10 Jahren, ist es deine Verantwortung/ Haftungsrecht. Nun wird man 10 Jährige haben, die der durchschnittlichen Physis eines 13 Jährigen entsprechen können und 12 Jährige, deren körperliche Entwicklung noch nicht "so weit" ist. Ich habe auch schon registrierte Homöopathika für Kinder empfohlen, die keine explizite Kinderzulassung haben und auch Fälle, in denen ich mich dagegen entschieden habe.
Fazit: Entscheidung und Verantwortung tragen Therapeuten in diesen Fällen. Auch bei Therapievorschlägen vom Labor, bleibt es dort bei einem Vorschlag die letztendliche Empfehlung spricht immer HP/ Arzt aus (eigenverantwortlich).