ich frage mich, ob ich als HP das Kieferglenk per Dorn-Methode behandeln darf, oder ob das schon unter Ausübung der Zahnheilkunde zählt.
Im Gesetz steht ja Zähne, Mund und Kiefer sind verboten.
Ist die Dorn-Methode vielleicht nicht "wissenschaftlich", wie es im Gesetz weiter heisst?
Herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Frage
Liebe Grüsse
Monja