Problematisch kann manchmal die Abrechnung via GeBüH über die Ziffer 35.1 sein (aber nur selten bei einigen Kassen), wenn da die Sachbearbeiter das als "Zahnheilkundliche Tätigkeit", die nicht erstattet wird sortieren. Dann müsste diesbezüglich mit einem Widerspruch, Befundbericht usw. gerechnet werden.
Dorn-Therapie wird ggf. "analog" abgerechnet.
Nur aufgrund der Diagnose CMD sehe ich keine rechtlichen Probleme bei einer Dorntherapie. Allerdings bin ich der Meinung, dass es therapeutisch wichtig ist auch interdisziplinär zu arbeiten: manualtherapeutisch einerseits und zahnärztlich/ kieferorthopädisch (zB Schienen ect.)
Viel Erfolg in der Praxis !