Mein Vorhaben ist, hauptsächlich mit Akupressur zu behandeln, aber je nachdem, was es ist bzw. wie der Kunde ist oder welche Punkte ich auswähle, würde ich bestimmt auch mal eine Nadel stecken...
Wenn ich beim Gesundheitsamt anrufe und mich wg. der hiesigen Vorschriften für eine Praxiseinrichtung erkundige bzw. anmelde - ist es dann schlauer
a) eine nicht-invasive Tätigkeit anzugeben
b) gleich Akupunktur zu nennen
c) oder erstmal nicht-invasiv und zu einem späteren Zeitpunkt die Akupunktur als minimal-invasiv anzugeben?
Vielleicht wird das aber auch im Praxisgründungskurs besprochen?
Aileen
"..wie wir es in uns haben, darauf kommt es an"
Andersen