Ab dem 01.01.2001 gilt in Deutschland das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG). Ersetzt wird hierdurch das bisher gültige Bundesseuchengesetz sowie das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten.
Eine wesentliche Änderung hierbei ist es, daß Heilpraktiker zukünftig Geschlechtsorgane untersuchen sowie Krankheiten der Geschlechtsorgane behandeln dürfen, soweit es sich nicht um übertragbare Krankheiten handelt.
Oder Krankheiten, die im Infektionsgesetz aufgeführt werden.
Für so eine Behandlung, sollte man aber richtig ausgebildet sein. Eine Untersuchung der Geschlechtsorgane ist keine einfache Sache und mit Risiken verbunden.
Darf der HP eine Brust untersuchen/abtasten?
Eure Steffi