die Folgerung aus Deinem Beitrag ist,das ein Hp. eine Brust untersuchen darf,oder auch andere Geschlechtsorgane.Ob Sie oder Er das tun sollten hängt von der jeweiligen Sachkenntnis,ja Sachkunde ab und davon das keine späteren Klagen folgen.Wie heißt es so schön :"Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand".
Werner
Pate von Nicci
Pate von Sabinewe