es kommt immer ganz darauf an was das Gesundheitsamt sagt bzgl der Anmeldung.
Normalerweise gilt als zuständiges Prüfungsamt das Amt beim Erstwohnsitz. In Dortmund ist das so und in Steinfurt auch. In Steinfurt kann man auch noch geprüft werden, wenn man im Kreis Steinfurt arbeitet. Dazu muss man einen Arbeitsvertrag vorweisen können.
Einigen Gesundheitsämtern reicht es aber meines Wissens nach auch aus, wenn man später im zuständigen Bezirk eine Praxis eröffnen möchte. Eine parallele Anmeldung bei mehreren GA'n funktioniert glaube ich nicht.
Ich plane generell einen Umzug in den Kreis Steinfurt, daher passt das bei mir ganz gut. Ansonsten wäre ich gezwungenermaßen wohl auch an den extrem späten Termin in Dortmund gebunden.