meines Wissens darfst du in einer Raumgemeinschaft natürlich auch Mobiliar benutzten, wenn dir der Raum so vermietet wird!
Das "Problem" läge auch immer auf der Arztseite (bezüglich "Standesrecht"). Beim Standesrecht (dein Vater kennt das aber sicher, ist es so dass bestimmte Sachen einfach obsolet sind (dazu gehört natürlich auch die Zusammenarbeit mit "Nichtärzten" (in dem Fall HP).
Dein Vater sollte sich ggf. bei seiner Kammer noch mal Rat holen, wie es für ihn als Vermieter ist.
So lange du klar gekennzeichnet hast, dass du HP bist, sollte es für dich juristisch möglich sein.