(06.07.2016, 08:44)yvonneer schrieb: Also die Norm besteht ja noch. Daher meine Frage dazu. Somit darf ich zwar Hausbesuche machen, auf Bestellung des Patienten, muss aber eine Praxis vorweisen. Also kommt ich als Heilpraktiker nicht um eine Praxis drumherum.Hallo Yvonner,
(zunächst einmal sorry für die späte Antwort, aber ich war gerade anderweitig eingespannt )
auch für Heilpraktiker gibt es die Möglichkeit einer "reinen Bestellpraxis",
Das heißt aber, dass die Patienten die Möglichkeit haben müssen, eine Behandlung zu "bestellen" bzw. anzufragen!
Hierzu müssen die potentiellen Patienten den Heilpraktiker von sich aus kontaktieren können, d.h. er muss für hilfesuchende Patienten erreichbar sein (telefonisch, brieflich oder persönliche Kontaktaufnahme).
An der Kontaktadresse muss der HP aber keine "Praxis" betreiben, sonder nur erreichbar sein (z.B. Wohnadresse mit Werbeschild: "Heilpraktikerin Yvonner, Termine auf Vereinbarung unter Tel.: xxxxxxxxx, Fax" usw.
GlG aus Kenzingen
Horst