Ich hatte gehört, ich bräuchte als Anbieter für Klangmassagen einen Gewerbeschein, auch wenn ich es nebenberuflich mache. Eine Kollegin hat jedoch die Info bekommen, sie bräuchte das nicht.
Da es scheinbar in jedem Ort anders zu sein scheint; wo erkundige ich mich am besten, ob ich die Klangmassagen auch ohne Gewerbeanmeldung anbieten kann - Finanzamt? Gewerbeamt? Danke...
Monika