Von vorneherein können wir uns schon mal im Kopf merken:
Wenn für uns ein Behandlungsverbot nach §7 steht, besteht automatisch auch eine Meldepflicht für Ärzte
nach § 7 Abs. 1. = da sind bis auf ein paar Ausnahmen alle drinn.
So und jetzt schau Dir mal die Kombinationen an.
Es gibt: §§ 6 oder 6,7 oder nur 7, oder 6,7,34 oder nur 34 = Fünf Farben
1. Gelb= & 24(Behandlungsverbot) / §6 Abs.1 Nr. 1 (bis auf ein paar wenige Ausnahmen Nr.2)=24/611
2. Grün= § 24 /§ 6 Abs,1.Nr. 1 / §7=24/611/7
usw.
Das heißt, wenn ich jetzt eine Infektion lerne, erscheint der Infektionsname gleich in einer Farbe .
Wenn ich dann z.B. an Botulismus denke, sehe ich grün und grün bedeutet 24/611/7 =
Behandlungsverbot für HP auf §24 in Verbindung mit §§ 6 Abs.1 Nr.1 und § 7. + (da 7) Meldepflicht für Ärzte.
Es ist echt schwer zu erklären.
Liebe Grüße
Birgit