Auf der einen Seite ist es gut, dass der Heilpraktiker durch dieses Urteil klar von "Wunderheilern" abgegrenzt wird. Andererseit arbeite ich auch spirituell und muss ich mich jetzt als Wunderheiler bezeichnen?
Ich benutze zum Beispiel einen Biotensor um bei meiner Familie und mir als mal was auszutesten oder hinter eine Krankheit zu steigen. Ich nutze meine zusätzlichen Sinne, manchmal auch meine Karten, um hinter die Krankheit zu kommen und tiefer liegende Ursachen zu erkennen.
Ich spüre z.B. auch Krankheiten bei anderen und habe schon so manches weit vor den behandelnden Ärzten gewusst.
In meiner hoffentlich zukünftigen Praxis als HP würde ich zu so etwas nicht offenkundig greifen und natürlich in erster Linie ordentliche Diagnoseverfahren nutzen, aber ich kann ja meine Intuition nicht ausschalten.
Meiner Meinung nach können spirituelle Techniken begleitend zu bodenständigen naturheilkundlichen und medizinischen Therapien sehr hilfreich sein und manchmal den richtigen Anstoß zur Heilung geben.
Muss ich dann, wenn ich auch solche Techniken anwende "Wunderheiler" sein oder Heilpraktiker? Nur mal so ein Gedankengespinnst Big Grin