Zitat:(...)Der Heilpraktiker darf nicht nur, er muß Diagnostik und Therapie seiner anbehandelten Patienten stets in Zweifel ziehen, (...)Das allerdings setzt ein profundes Wissen um Pharmakokinetik und -dynamik schulmedizinischer Medizin voraus.(...) Der Heilpraktiker therapiert täglich mit verschreibungspflichtigen Medikamenten. Nicht, daß er sie verordnet, aber er entscheidet über absetzen oder weiternehmen. Und wenn er an der Vormedikation drehen will, muß er wissen, was ist ein Betablocker, was tut ein ACE-Hemmer, wie wirkt ein Calcium-Antagonist ? (...)
Leider baut sich dadurch zwischen Ärzten und Heilpraktikern ein gegenseitiges Feindbild auf. Der Heilpraktiker sieht naturgemäß nur die Mißerfolge der Ärzte, die ja keineswegs nur immer falsche Diagnosen oder Kunstfehler waren. Manches, was den Patienten unbefriedigt läßt, ist einfach auch unheilbar. Viele ärztliche Erfolge sieht der Heilpraktiker nicht. Und ebenso sieht der Arzt nur die Pannen und Pleiten des Heilpraktikers. Wenn's schief ging, dann kehrt der Patient reumütig zu seinem Arzt zurück und beichtet.
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Um zu deiner Frage zurückzukommen,
es muss erst mal klar sein um welche Medikation es sich handelt und dann überlegt werden, wie man weiter vorgeht. Der ideale Weg ist es gemeinsam mit dem Arzt zu besprechen. Ich denke es gibt keine pauschale Lösung!
Immer wieder hört man ja von Fällen, in denen lebensnotwendige Medikamente abgesetzt worden sein sollen auf Anraten von Heilern oder HP.
Jeder HP, der sich über diese Grenze bewegt und ggf. eine Lebensgefahr des Patienten in Kauf nimmt und beispielsweise Insulin absetzt (dazu gibt es Präzedenzfälle!) hat, verhält sich fahrlässig!
Etwas Anderes ist es, wenn bspw. Schmerzmittel reduziert werden können, weil andere Methoden den Schmerz reduziert haben.
In jedem Fall sollte der HP die Wirkung der Medikation pharmakologisch und biochemisch erklären können und sinnhaft begründen warum eine Änderung sinnvoll erscheint. Im Idealfall in einem kollegialen Brief an den behandelnden Arzt mit der Mitte das mit dem Patienten zu besprechen.
Zur Aufklärung gehört auch die Risiken zu benennen, die auftreten können bei Absetzen und die jeweiligen Leitlinien zu kennen.