mein Finanzamt (Bayern)erkennt die Fernschulkosten und alles dazugehörige weder als Sonderausgaben noch als Werbungskosten an. Ich habe eine Ausbidlung als Bürokauffrau (vor 20 Jahren) gemacht und hab allle Kosten als Sonderausgaben angesetzt. Das Finanzamt hat dann die KOsten als Betriebsausgaben veranschlagt. Nach telef. Rücksprache meinte man, dass es
weder Sonder- noch Werbungskosten bei mir sind, da ich schon eine Ausbildung gemacht habe, und schließlich ist das Fernstudium das Ziel eine Selbstständigkeit mit Gewinn zu erzielen. Als Betriebsausgaben ist es für mich genauso absurd, da ich ja noch kein Gewerbe habe.
Jetzt kam auch noch die Aufforderung zur Steueranmeldung für Umsatzsteuer rückwirkend für 2015 und 2016? Als HP ist man doch Umsatzsteuerbefreit? Hat jemand schon ähnliches erfahren? Bin total demotiviert muss ich mich schon jetzt mit dem Fiskus rumärgern? Wer hat ähnliches erfahren? Was kann ich tun.
Freue mich auf kompetente Antworten
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LG Heidi