dein FA erkennt deine Ausbildungskosten als vorweggenommene Betriebsausgaben an und dein Steuerbescheid wird unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen.
Auf Deutsch heißt das, dass sie erstmal schauen, ob und wann du Einnahmen mit deiner geplanten Tätigkeit erzielst. Ist das nicht der Fall, können (nicht müssen) sie dir die Ausgaben wieder streichen und du musst die Steuern für die Ausgaben, die ja dein zuversteuerndes Einkommen gemindert haben, nachträglich mit Zinsen, 6% pro Jahr, nachzahlen.
Auch als freiberufliche Tätige hast du das Recht zur Umsatzsteuer zu optieren. Das heißt, du kannst es dir aussuchen ob du die Vorsteuer deiner Ausbildung inkl. Bücher usw. geltend machen willst. Wenn du das tust, sind später allerdings auch deine Einnahmen umsatzsteuerpflichtig. Hier würde ich an deiner Stelle ggf. mal beim FA anrufen und Bescheid sagen, wenn du davon keinen Gebrauch machen willst.
Hoffentlich hilft dir das weiter und deine Motivation steigt wieder
Jeannine