nach Abschluss des HPP-Webinars habe ich mich nochmals dem für mich zuständigen Gesundheitsamt informiert und folgenden Hinweis gefunden:
"Wir weisen darauf hin, dass fehlende Ausbildungsnachweise formal keinen Hinderungsgrund für die Zulassung zur Kenntnisüberprüfung darstellen. Andererseits sind vertiefte Kenntnisse in einem Psychotherapieverfahren, das allgemein gültigen Kriterien an Psychotherapieverfahren genügt, die Voraussetzung für die Befähigung, Klienten psychotherapeutisch behandeln zu können. Weiterhin setzt die Befähigung Grundkenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren voraus.
In der Heilpraktiker-Verwaltungsvorschift des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom Juni 2014 (unter 6.2.2) wird hierzu festgestellt:
Die Befähigung erfordert grundlegende Kenntnisse in einem Psychotherapieverfahren, dessen Ausbildung folgenden Kriterien genügt:
1. Nachvollziehbares Therapiekonzept und Krankheitserklärungsmodell der angewandten Methode
2. Die Ausbildung enthält theoretische Wissensvermittlung und praktisches Training der angewandten Methode
3. Therapieerfahrung und Supervision
4. Selbsterfahrung (in der Regel 40 Stunden)
5. Die Ausbildung soll mindestens einen Zeitraum von 2 Jahren beinhalten
6. Es besteht ein breites Indikationsspektrum für psychische Störungen
Das macht mich, ehrlich gesagt, unsicher macht, ob ich mich im März 2017 wirklich schon an die Prüfung wagen kann. Ich habe Angst, dass ich durchfallen kann, wenn ich nicht vorher ein Psychotherapieverfahren erlerne, denn von den Punkten 1-6 bin ich noch meilenweit entfernt.
Geben die für euch zuständigen Gesundheitsämter auch solche Hinweise?
Wie geht ihr damit um?
Kommt noch jemand aus BW bzw. Karlsruher Gegend?
Kann mich irgendjemand, der auch in KA Prüfung gemacht hat, beruhigen?
Liebe Grüße,
Judith