Deine Bedenken kann ich sehr gut verstehen. Die Formulierungen sind ja recht deutlich.
In meinem zuständigen GA gab es solche strikten Sätze nicht, aber es war -unausgesprochen- schon klar, dass man ein erlerntes Therapieverfahren nachweisen sollte. Wenn du bedenkst, dass du mit der Erlaubnis dir -theoretisch- am nächsten Tag ein Schild an die Tür nageln und anfangen könntest, macht es auch Sinn, dass die Prüfer gerne wissen möchten, womit du arbeiten möchtest, nachdem sie dir die Erlaubnis dazu aushändigen.
Vielleicht könntest du dich nach einer Ausbildung umsehen und den laufenden Kurs bei der Prüfung erwähnen, falls du bis dahin noch nicht fertig sein solltest. Das ist sicher besser als nichts, wenn du zudem glaubhaft darstellst, dass du dir deiner Sorgfaltspflicht durchaus bewusst bist.
Die theoretischen Grundlagen zu den wichtigsten Therapieformen hast du ja im gründlichen und umfassenden Kurs bei Savina gelernt,... so wie Petra es auch schon erwähnte. Darin brauchst du keine praktische Erfahrung, wenn du nicht mit den Verfahren arbeiten willst. Da reicht es in der Regel, wenn du in der Prüfung gut erklären kannst, wie z.B. ein Verhaltenstherapeut bei einer Angststörung vorgeht.
Ich kenne deine Pläne nicht, aber du wirst sicher ein Konzept haben und eine Vorstellung, mit welchen Verfahren du arbeiten möchtest und wann du mit der Ausbildung beginnen willst.
Vielleicht meldet sich auch noch jemand, der dir explizit zu Karlsruhe noch mehr sagen kann.
In jedem Fall wünsche ich dir alles Gute und viel Erfolg bei deiner Planung.
Viele Grüße,
Regina
Wenn dir jemand Zitronen ins Glas kippt, mach LIMONADE draus!"
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