wir sind als Freiberufler bei normaler Heiltätigkeit, ohne Verkauf von Produktion, umsatzsteuerbefreit.
Bei Vorträgen vor Fachleuten, zur Schulung etc. auch.
Wie sieht es denn mit kleineren Vorträgen, vor z. B. Mamis in Kindergärten, in anderen Praxen, wenn dies als Werbezweck dient und gegen einen geringen Unkostenbeitrag stattfindet, aus?
Also wenn etwas über eine bestimmte Therapierichtung(Schüßler, Homöopathie..) erzählt wird und wie einige Mittel allgemein eingesetzt werden?
Liebe Grüße Iris