Gerade als Du sie schriebst, habe ich eine Probestunde Psychologischer Berater von Dir gehört. Da werde ich wohl auch mitmachen.
Vorhin habe ich auch mit unserem Gesundheitsamt telefoniert: sie empfahlen mir, die Bezeichnung "Heilpraktikerin beschränkt auf..." zu verwenden. So lange kein Kläger, so lange auch kein Richter, aber sicherheitshalber ?
Die Amtsärztin sagte mir dann noch, dass ich sehr wohl Depressionen und Burn Outs therapieren dürfe, jedoch genau die Grenze im Blick haben muss, ab wann ein Arzt (wegen Medikamenten zB) eingeschaltet werden muss.
Sie meinte, dass man sich die Therapie dann quasi "teilen" könne, ich als HPP die Gespräche, der Arzt evtl. die Medis - und wir im engen Kontakt bleiben sollen. Zeit für Gespräche haben die meist eh nicht, also wäre das eine gute Lösung.
Kannst Du zur Ausbildung PB ein Begleitbuch empfehlen? Ich habe es nicht so mit Skripten ausdrucken, ich lerne am besten mit Büchern (so wie den beiden tollen Werken zum HPP).
Liebe Grüße
Katja