Da Du nur Zeuge bist und kein "Betroffener" brauchst Du sicherlich keinen Anwalt, denn das würde für Dich nun unnötige Kosten bedeuten.
Mach Dir vorab nicht soviele Gedanken, vom Nachlassgericht werden Dir entsprechende Fragen gestellt werden, die Du lediglich wahrheitsgemäß beantworten musst. Sagst Du als Betreuer aus oder lediglich als "normaler Zeuge"? Ich gehe davon aus, dass das Testament nicht von einem Notar beurkundet würde....
Letztlich wird es im Ermessen des Nachlassgerichtes sein, ob eine Testierunfähigkeit besteht oder nicht. Aber wie gesagt, sie werden Dir entsprechende Fragen stellen, auf die Du wahrheitsgemäß antworten musst....insofern mach Dir vorab keine Gedanken über die Formulierung, denn "auswendig" gelernt wird sicherlich nicht besonders glaubwürdig sein....
....toi, toi, toi also!
STEFFI
Lass dich nicht unterkriegen, sei frech, wild & wunderbar!
-Astrid Lindgren-