Alternativ habe ich in meinen Unterlagen, die Ringer-Laktat-Lösung stehen. Ist diese genauso wirksam wie die Glukose?
Eine Frage die sich noch stellt: z.Bsp: Beim Asthma-Notfall sollten wir kein verschreibungspflichtiges Medikament geben, der Patient sollte es selbst tun, also selbst in die Hand nehmen. Ähnliches zu anderen Notfällen, in dem der Patient verschreibungspflichtige Notfallmedikamente mit sich führt. Im Falle der Bewusstlosigkeit gibt man keins. Was im Falle der Glucose für den Patienten lebensgefährlich wäre. Deshalb kam meine Frage auf. Es wurde verwiesen auf die 323c dass man im Notfall trotzdem strafbar ist, hat man z.Bsp das Falsche gegeben und es wurde im Nachhinein geklagt auf Fahrlässigkeit.
Man verwies auch auf das AMG - das man diese nicht benutzen darf. Wie seht ihr das?
In der Bierbach steht, bei einem Patienten kann man auch den Hausarzt anrufen und dieser sagt einem dann welches Notfallmedi (deligiert also) (glaube Bsp:Hypertone Krise), könnte man das auch am Notfalltelefon oder der 116117? Also theoretisch?