das Urteil ist in seiner allgemeinen Formulierung fatal und wahrscheinlich in dieser Verallgemeinerung nicht haltbar.
Ich könnte mir vorstellen, dass eine Eingrenzung der Aussagen dieses Beschlusses (kein Urteil, sondern eine Gerichtsentscheidung in einem eingeschränkten Verfahren) also eingeschränkt auf sog. "Deep-Links" d.h. z.B. eine Verlinkung auf einen konkreten einzelnen Beitrag/ein konkretes einzelnes Bild nachvollziebar und vertretbar wäre.
Darüber hinaus ist das LG HH für einige überraschende und breit kritisierte Entscheidungen bekannt, die vielfach aber wieder in höherer Instanz aufgehoben wurden.
Vorerst existiert diese Entscheidung jedoch und ist Anlass zur Vorsicht bei Verlinkungen. Weniger bei Verlinkungen auf rein privaten/persönlichen Sites, sondern bei "geschäftsbezogenen" d.h. Webseiten mit ""Gewinnerzielungsabsicht". Letztere sind Websites, auf denen ihr z.B. auch für eure Praxis/Vorträge/Schriften werbt.
Vorerst aber nicht in Panik ausbrechen, sondern erst mal nur behutsam verlinken.
GlG Horst