ich bin gerade dabei meinen Praxisstart zu planen und mir sind einige Dinge noch nicht so ganz klar bzw. wäre ich hier für eure Hilfe sehr, sehr dankbar. Ich hab bei allem schon gegoogelt und bin leider nicht auf eine zufriedenstellende Antwort gekommen. Daher danke ich euch jetzt schon recht herzlich! Ich bin wahnsinnig froh, dass es dieses Forum hier gibt und finde es toll, wie man einander weiterhilft

Ich eröffne keine "eigene" Praxis, sondern bekomme an zwei Nachmittagen die Räume meines Vaters (Arztpraxis) zur Verfügung gestellt und darf sein komplettes Inventar nutzen. Jetzt tun sich einige Fragen auf...
1. PRAXISSCHILD: Ich möchte meine Praxis gerne im März/ April eröffnen und habe das (schöne) "Problem", dass ich bald heiraten werde

2. WEBSITE: Ich fange bald an an meiner Website zu basteln und hier muss man ja wahnsinnig aufpassen, nicht abgemahnt zu werden. Habt ihr eine Idee für mich, ob es bestimmte Personen gibt oder evtl. sogar Verbände, die sich die Website anschauen und prüfen, ob sie definitiv "sicher" in Bezug auf Rechtliches sind? Vielleicht gibt es hierzu auch ein tolles Dokument, in dem gut aufgelistet wird, was ich ganz arg beachten muss usw. Wäre dankbar, wenn mir jemand diesbezüglich einen Rat hat.
3. FORMELLE ANMELDUNG: Ist eine Praxisanmeldung in BaWü beim Gesundheitsamt nach wie vor Pflicht? Ich werde auch invasiv arbeiten (Akupunktur), die Praxisvoraussetzungen sind schönerweise schon da, weil mein Vater als Arzt alles schon berücksichtigt hat.
4. VERBAND: Würdet ihr aus eurer persönlichen Erfahrung empfehlen einem Verband beizutreten? Ich liebäugel da sehr mit dem FDH

5. HYGIENEPLAN: Dies bereitet mir am größten Bauchschmerzen. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich einen Hygieneplan erstellen soll bzw. was ich alles reinschreibe, damit es am Ende auch korrekt ist. Im Internet sehe ich viele verschiedene Hygienepläne von Praxen, bin aber nicht sicher, ob es hier nicht evtl. sogar ein Muster gibt, oder eine tolle Seite, wo ich mir Hilfe holen kann.
6. BEHANDLUNGSVERTRAG: Was hat hier alles drin zu stehen? Gibt es hier evtl. auch Muster? Verwendet ihr für invasive Methoden noch einen extra Bogen zur Einverständnis? Ja, oder?
7. GEMA: Ich möchte gerne bei der Fußreflexzonentherapie oder auch bei der Therapeutischen Frauenmassage entspannende Musik über Spotify laufen lassen. Was habe ich hier zu beachten?
8. ONLINE BERATUNG: Es gibt sehr viele Menschen von weiter her (Hamburg, Berlin etc.) die gerne zu mir an den Bodensee in die Behandlung kommen möchten. Hier würde ich sehr gerne eine Online-Beratung anbieten. Meine Spezialisierung liegt in Schmerztherapie und Ernährungsberatung - und weil es ja auch viele Menschen gibt, die Ernährungscoaching über´s Internet anbieten, würde ich gerne wissen, wie ich hier rechtlich als HP stehe? Ich habe mal mitbekommen, dass man durchaus auch telefonisch und online beraten darf, wenn der Patient schon einmal in der Praxis gewesen ist. Wie sieht es jetzt aber aus, wenn ich dem Patienten dann auch gerne mal noch ein homöopathisches Mittel dazu empfehlen möchte? Das läuft ja dann unter "therapeutische Maßnahmen" und funktioniert sicherlich nicht ohne weiteres oder?
Ich wäre euch SO unglaublich dankbar, wenn ihr mir hier weiterhelfen könntet. Das sind echt die wesentlichen Punkte, wo ich noch nicht ganz weiter komme




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