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hast du eine Fußpflegeausbildung und hast du eine med. Ausbildung gemacht?
Das Podologengesetz schützt ja nur den Namen des med. Fußpflegers. Ich selber mache seid 13 Jahren med. Fußpflege habe das in der Schule so gelernt, allerdings preise ich diese aber nicht so an weil es schon einige Abmahnverfahren bei Kolleginnen gab, durch das Podologengesetz.
Deswegen kann ich mir nicht vorstellen, warum du als HP dann keine med. Fußpflege anbieten darfst. Ich würde nicht damit werben, weil es immer wieder Abmahnverfahren diesbzgl. gibt. aber ansonsten sehe ich darin kein Problem. Du musst halt zwei Buchhaltungen dann führen. Und meine Patienten fragen bei der Kasse nach, ob sie für diese Dienstleistung aufkommen, sie bekommen dann eine Rechnung mit und damit war das nie ein Problem.
Eine Kassenzulassung haben nur die Podologen.
Aber ich denke von Horst bekommst du bestimmt auch ncoh eine Antwort.
Hallo liebe Simone,
ich werde im März die Fußpflegeausbildung machen. (habe schon vor Jahren zudem in Zusammenarbeit mit einer Ärztin Fußpflege angeboten, nach einer Schulung, möchte jedoch gerne noch schulisch fundiert und zertifiziert das ganze wieder in Angriff nehmen und es in mein Angebot aufnehmen. Eine medizinische Ausbildung habe ich bisher nur als Krankenschwester im OP.
Also meinst Du,dass man dies nicht als medizinisch titulieren darf, obwohl man Heilpraktiker ist? Das ist doch auch total konfus.... Wenn mich jemand fragt, was sage ich dann bzw. wie bezeichne ich die Fußpflege dann um sie von der kosmetischen Abzuheben. Schließlich behandelt man ja dann auch Diabetikerfüße etc. Mhm....