ich habe 2009 ein Studio für Wellnessmassagen eröffnet und kann dir vielleicht ein wenig weiterhelfen...
GEMA: Wenn Du in deiner Praxis ein Gerät hast, dass Radio-/Fernsehfunktion hat, musst du GEMA-Gebühren bezahlen. Ebenfalls, wenn Du CD's verwendest, die nicht GEMA-frei sind.
Empfehlen kann ich Dir da mit bestem Gewissen "Arndt Stein". Guck mal im Internet. Der hat sehr angenehme Praxismusik, egal ob für Wellness, oder z.B. um die Zeit der Akupunktur musikalisch zu untermalen. Die darfst Du dann auf einem CD-Player ohne Radiofunktion, oder z.B. einem DVD-Player abspielen.
Website: Bei der Website musst Du aufpassen, dass die Bilder, die du verwendest, entweder von Dir selber gemalt/photografiert sind oder aber du sie gekauft hast und somit das Recht, sie "öffentlich" zu verwenden. Ansonsten kannst Du da ganz schön viel bezahlen.
Wichtig ist auch, dass Du ein Impressum hast, in dem klar ausgewiesen ist, wer für die Inhalte der Webseite verantwortlich ist. Dabei achte bitte darauf, dass Du rechtlich dich distanzierst von Seiten und deren Inhalte, die du evtl. mit dir verlinkst. Ebenfalls von Einträgen in Dein Gästebuch...falls du das machen möchtest.
Solltest du einen Phantasienamen benutzen anstatt z.B. Ailyn+Nachname, Heilpraktikerin, solltest Du überprüfen lassen, ob dieser Name geschützt ist. Rechtsanwälte für Patent-und Markenrecht führen diese Recherchen für Dich durch. Für 1000€ kannst Du deinen Namen mit Deinem Logo auch schützen lassen, dann kann dir niemand etwas.
Ansonsten gelten die üblichen Rechte und Pflichten als Heilpraktikerin...also kein unlauterer Wettbewerb, keine Heilversprechen etc.
Telefonisch kannst Du Deinem Patient durchaus noch basierend auf einem vorherigen Untersuchungstermin...sozusagen als Nachjustierung sagen...ok, nehme jetzt unterstützend noch dieses homöopathische Mittel hinzu...zählt nicht als Fernbehandlung, wenn eben das noch im Zusammenhang mit der vorausgegangenen Behandlung passiert. Ein Verstoß wäre es, wenn Du aufgrund vom am Telefon geschilderten Symptomen eine Diagnose stellen würdest, und dann einfach verordnen. Aber das ist ja eh klar.
Einen Hygieneplan bekommst Du ja von fast allen Firmen, bei denen Du Material bestellst, als Muster. Den musst Du halt für Deine Praxis entsprechend ausfüllen. Dabei musst Du alle Arbeiten, die zur Hygiene in Deiner Praxis vorgenommen werden müssen, eintragen. Wann, wie oft und von wem sie durchgeführt werden und welche Mittel verwendet werden. Wie gesagt, die einzelnen Hersteller haben dann natürlich für ihre Produkte maßgeschneiderte Hygienepläne. Ansonsten immer beim RKI nachgucken. Dann bist Du auf der sicheren Seite, denke ich.
Wichtig ist, dass Dein Stempel und Deine Unterschrift drauf ist, und dass Du evtl. Mitarbeiter für die Einhaltung schulst und verpflichtest.
So. Mehr habe ich nicht beizutragen. Hoffe aber, ich konnte ein wenig weiterhelfen.
Lieben Gruß und viel Erfolg
Katja