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Einige Fragen zur Praxisgründung
#11
Zitat:1. PRAXISSCHILD: Ich möchte meine Praxis gerne im März/ April eröffnen und habe das (schöne) "Problem", dass ich bald heiraten werde  [Bild: biggrin.gif]  Dies führt zu einer Namensänderung, so dass ich mein Schild blöderweise nach zwei Monaten wieder ändern müsste. Ist ein Schild Pflicht? Ich würde ohne Frage ein Praxisschild aufhängen und kenne auch die Vorgaben hierzu, aber es ist so umständlich in meinem Fall und ich würde hier gerne wissen, wie die Rechtslage ist - wahrscheinlich ist es Pflicht.


Zur 100% Rechtslage in dem Fall kann ich nichts sagen, nehme aber schon an dass der Korrekte Name angegeben werden sollte. Vielleicht wäre ein Doppelname machbar, der schon vorab auf dem Schild steht, oder das Schild mit dem neuen Namen machen lassen und ggf. einen Aufkleber anfertigen lassen für die Zwischenzeit oder erst mal mit einem Wechselrahmen arbeiten und das Schild als Poster machen, das ließe sich ja dann problemlos wechseln!





Zitat:4. VERBAND: Würdet ihr aus eurer persönlichen Erfahrung empfehlen einem Verband beizutreten? Ich liebäugel da sehr mit dem FDH [Bild: rolleyes.gif] 


Ich bin im BDH und zufrieden. 
Übrigens habe ich über den BDH vom Juristen auch die Seite überprüfen lassen, das kannst du bspw. auch machen (machen sicher auch andere Verbände)
Oder dich an René Sasse wenden (RA mit Spezialisierung auf HP Recht)


Zitat:5. HYGIENEPLAN: Dies bereitet mir am größten Bauchschmerzen. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich einen Hygieneplan erstellen soll bzw. was ich alles reinschreibe, damit es am Ende auch korrekt ist. Im Internet sehe ich viele verschiedene Hygienepläne von Praxen, bin aber nicht sicher, ob es hier nicht evtl. sogar ein Muster gibt, oder eine tolle Seite, wo ich mir Hilfe holen kann. 

Den Hygieneplan aus dem Link kannst du nehmen und für dich anpassen, das reicht aus!


Zitat:6. BEHANDLUNGSVERTRAG: Was hat hier alles drin zu stehen? Gibt es hier evtl. auch Muster? Verwendet ihr für invasive Methoden noch einen extra Bogen zur Einverständnis? Ja, oder?

Da bist du recht frei, das zu formulieren. Wichtig ist das dein Honorar darin fixiert wird. Bei Injektionen, Akupunktur usw. kannst du auch mündlich aufklären. Sonst ggf. für invasive Verfahren, wie Blutegel extra Vereinbarung machen.


Zitat:8. ONLINE BERATUNG: Es gibt sehr viele Menschen von weiter her (Hamburg, Berlin etc.) die gerne zu mir an den Bodensee in die Behandlung kommen möchten. Hier würde ich sehr gerne eine Online-Beratung anbieten. Meine Spezialisierung liegt in Schmerztherapie und Ernährungsberatung - und weil es ja auch viele Menschen gibt, die Ernährungscoaching über´s Internet anbieten, würde ich gerne wissen, wie ich hier rechtlich als HP stehe? Ich habe mal mitbekommen, dass man durchaus auch telefonisch und online beraten darf, wenn der Patient schon einmal in der Praxis gewesen ist. Wie sieht es jetzt aber aus, wenn ich dem Patienten dann auch gerne mal noch ein homöopathisches Mittel dazu empfehlen möchte? Das läuft ja dann unter "therapeutische Maßnahmen" und funktioniert sicherlich nicht ohne weiteres oder?

Eine reine Fernbehandlung ist nicht statthaft wenn du eine Heilbehandlung machst (gilt für Ärzte und HP - auch wenn es manche anders machen!). Hier sollten die Patienten mindestens einmal persönlich kommen! Ich habe immer wieder Anfragen danach und Patienten auch von weit her aus ganz Deutschland und angrenzendem Ausland und alle kommen mindestens einmal.

Eine reine Beratung kannst du machen, ist dann aber eine umsatzsteuerpflichtige Leistung und zu trennen und du solltest zusätzlich ein Gewerbe anmelden (geht unproblematisch) und das strikt trennen, da auch am besten den Steuerberater/in fragen!

Seit 2017 muss auch unbedingt für jede Heilbehandlung eine Rechnung oder Quittung ausgestellt sein mit Diagnose (ohne Diagnose = keine Heilbehandlung), der Name wird für das FinA geschwärzt. Da solltest du deinen Steuerberater ansprechen! Hasst du da jemanden?
Meine Steuerberaterin war letzte Tage speziell dazu bei einer Fortbildung! Bis Ende 2016 wurde einige "geduldet" und ab 2017 sind die Finanzämter bei Prüfungen etwas strikter.
Macht man es nicht, kann es zu Schätzungen kommen und die Steuerlast höher werden.


Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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Nachrichten in diesem Thema
Einige Fragen zur Praxisgründung - von Ailyn - 11.01.2017, 14:24
RE: Einige Fragen zur Praxisgründung - von Silke Uhlendahl - 21.01.2017, 16:19

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