herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
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Öffentlicher und geschlossener Bereich
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Der Bundestag hat am 1. Dezember 2016 das "Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Gesetze" (PSG III - Bundestags-Drucksache 18/10510) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Dieses Gesetz ist auch für Heilpraktiker relevant, weil es Änderungen des Heilpraktikergesetzes und der „Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz“ vorsieht. Doch die beschlossenen Änderungen sind moderat und sehen bundeseinheitliche Überprüfungsrichtlinien vor. Der BDH hat sich in letzter Zeit aktiv für den Erhalt des Gesetzes eingesetzt. Mit dem Ergebnis können wir uns zufrieden geben, so das einhellige Urteil des BDH-Vorstands.
Wie lange kann es denn dauern, bis wieder ein neues Gesetz verabschiedet wird? Ist damit jetzt erstmal "Ruhe" oder kann es jederzeit wieder neu aufgewälzt werden?