ich fand diesen Thread sehr hilfreich und habe mein Finanzamt gefragt, unter was ich die Fortbildungskosten der HP Ausbildung ansetzen kann, unter Werbungskosten oder unter Sonderausgaben.
Die Antwort war:
"bei den Fortbildungskosten zur Heilpraktikerin handelt es sich um vorweggenommene Betriebsausgaben,
welche auf der Anlage S einzutragen sind." Das ist die Anlage für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.
Das wundert mich jetzt - hat jemand eine ähnliche Antwort bekommen?
Ich bin in NRW - vielleicht liegt es ja auch im Ermessen der jeweiligen Bearbeiter.
Viele Grüße,
Zitat:*** Mein Lieblingstag ist heute ***