es ist in der Tat so, das als es vorweggenommene Betriebsausgabe abgesetzt werden kann.
Allerdings möchte dann das FinA auch entsprechend in zeitlichem Zusammenhang auch sehen, das der Betrieb Praxis gegründet wird und auch irgendwann eine positive Gewinnermittlung zeigt. Sonst wird die Steuerersparnis durch die angerechnete Betriebsausgabe zurückgefordert!
Am besten mal von der Steuerberaterin ausrechnen lassen und dann überlegen!
Viel Erfolg!