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Betriebliches Gesundheitsmangment
#1
Hallo zusammen,
am Mittwoche bin ich zu einer Sitzung unsere Stadt zum Thema "Betriebliches Gesundheitsmanagement" eingeladen. Es soll abgestimmt werden, wer was dazu beitragen kann.

Ich würde außer meinen Entspannungskursen auch gerne manuelle Therapie anbieten. So nach dem Motto "Check Up für den Rücken" und bei Bedarf Dornmethode, Rückenmassagen und Schröpfen etc.

Rechtlich sollte das doch keine Probleme darstellen oder?
Soweit ich das verstanden habe, wäre der "Check Up" genauso wie die Entspannungsverfahren dann Umsatzsteuerpflichtig, da es sich ja um eine "Wunschleistung" handelt Huh  Der Rest würde ja entsprechend der Diagnose folgen und wäre dann wieder Umsatzsteuerbefreit Huh

Macht sowas von euch schon einer? Wie rechnet Ihr es dann mit den Firmen ab? Über ein separates Gewerbe (Habe ich eh und wäre somit wohl kein Problem) oder über eure Praxis? Mit der Bemerkung: Umsatzsteuerpflichtig?

Vielleicht kann ja einer von euch Licht ins Dunkeln bringen Big Grin (Ich mache manche Dinge auch einfach komplizierter als Sie sind glaube ich -.-*)
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Nachrichten in diesem Thema
Betriebliches Gesundheitsmangment - von Stefanie_Dietrich - 05.03.2017, 21:29

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