Beispiel:
xyz ist eine hochwirksame Therapie/Maßnahme, mit der im allgemeinen sehr erfolgreich Blockaden gelöst werden können
oder:
Ich wende xyz seit Jahren an, mit verblüffenden Ergebnissen, praktisch alle meiner Patienten berichten von einer deutlichen Verbesserung ihrer Schmerzsituation
Also selbst dann, wenn ich Hunderte Patienten behandelt und jeweils statistisch ausgewertet habe, ist das ja nicht wirklich wissenschaftlich und somit nicht hinreichend
Meine besipielhaften Formulierungen sind zwar sehr aufgweicht, aber letztlich - oder gerade deswegen ? - widersprechen sie dem o. g. Grundsatz und mangels objektiver Beweisführung der Annahme einer missbräuchlichen und irreführender Weise....
Ergo kann man nur anraten, seinen Internetauftritt juristisch prüfen zu lassen, sobald man in irgendeiner Weise den allgemein anzunehmenden Erfolg einer Therapie prognostiziert, also eigentlich immer.
Denn rückschliessend daraus, dass sehr viele der komplementärmedizinischen Therapien von Krankenkassen und schulmedizinischen Verbänden, die sich i.d.R. auf "wissenschaftliche" Erkenntnise beziehen, nicht akzeptiert werden, muss mna ja automatisch davon ausgehen, dass sie per se nicht wissenschaftlich sind, denn sonst müssten sie ja akzeptiert werden.
Zum Glück mache ich nicht vor 2018 eine Praxis auf, aber das Thema ist schon jetzt extrem interesant
herzlichst
Stephan
Betrachte stets die helle Seite der Dinge
Und wenn sie keine haben
Dann reibe die dunkle bis sie glänzt