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Betriebliches Gesundheitsmangment
#7
Hallo Steffi,

wenn es bei der Stadt eine Theatergruppe gibt, kannst Du da Mitglied werden und Deine Beratungsleistung schauspielerisch vortragen, dann ist das nach §4 (20) UStG umsatzzsteuerfrei ;-))

Aber Spaß beseite, ich habe selbst nebenbei ein umsatzsteuerpflichtiges Gewerbe und regle meine Steuerthemen selbst, also ohne Steuerberater... da solltest Du Dir keine Fehler leisten, das mögen die Kollegen vom Finanzamt so gar nicht. Auch ist das große Trickserei meistens nicht wert.

Wenn der regelmäßige Umfang gering bleibt, könntest Du Dich theoretisch von der Stadt "geringfügig" einstellen lassen, also mit weniger als 450 EUR/Monat, das wäre für Dich frei von Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen (abgesehen davon dass Du ein kleines bisschen für Deine Rente tust) allerdings vermute ich, dass es auch hier Probleme mit dem Heilpraktikergesetz geben könnte, das weiß Horst sicherlich besser als ich.

Ansonsten kommst Du an der Umsatzsteuerpflicht nicht vorbei, jedoch hat Silke recht, dafür gibt es immer nich die Kleinunternehmerregelung, die bei regelmäßig unter 17.500 EUR/Jahr definitiv greift. Solltest Du jedoch für die geplante Tätigkeit investieren wollen, könnte der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung andere Vorteile mit sich bringen.

Grundsätzlich kann die Frage, wie von Horst erwähnt, bei den zuständigen Behördern geklärt werden, andererseits, wenn Du ohnehin einen Steuerberater an der Hand hast, solltest Du ihn unbedingt ansprechen

Ansonsten, spannendes Thema, wie ich finde. Die Gemeinden, mit denen ich bislang zu tun hatte, würde so etwas gar nicht erst angehen. Wie ist die Sitzung denn gelaufen?

herzlichst

Stephan


Betrachte stets die helle Seite der Dinge
Und wenn sie keine haben

Dann reibe die dunkle bis sie glänzt

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Nachrichten in diesem Thema
RE: Betriebliches Gesundheitsmangment - von stephanme - 03.04.2017, 08:27

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