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(18.07.2010, 17:36)Scapi schrieb: Aber ich gehe davon aus, das es kein Prüfungswissen ist, oder? Bzw. nicht so ins Detail? Weil wir doch selber so die Wunde nicht versorgen werden/dürfen?
lg Andrea
Liebe Andrea,
das ist kein Prüfungswissen, sondern hier handelt es sich um Spezialwissen. Immerhin ist Maja zertifizierte Wundspezialistin.
In der Prüfung wird in der Regel nur verlangt, dass man sagt, dass eine Wundreinigung und Desinfektion durchzuführen ist.
Grundsätzlich darf ein HP eine Wundversorgung durchführen. Aber selbstverständlich gilt hier, was bei allen anderen Erkrankungen auch gilt: Er muss seiner Sorgfaltspflicht entsprechen.
Das heißt er muss immer im Einzelfall prüfen, ob sein Wissen und seine Fähigkeiten in diesem Fall ausreichen. Weiterhin muss immer geprüft werden, ob der Einsatz von naturheilkundlichen Mittel in diesem Fall ausreicht, oder ob verschreibungspflichtige Mittel zum Einsatz kommen müssen (in dem Fall muss der Patient an den Arzt verwiesen werden).