Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Clostridium difficile
#9
Hallo miteinander,

auch zu diesem Thema möchte icht - wenn auch später, als beabsichtigt (u.a. auch wetterbedingt) - meine Ansicht beifügen:

Ein Behandlungsverbot für Nichtärzte besteht nach § 24 IfSG bei Erkrankungen gemäß § 6 I, 34 I IfSG oder bei mit Erregern nach § 7 IfSG infizierten Personen (wie Silke richtig bemerkte: "insoweit").
Clostridium difficile ist in den angesprochenen Paragrafen des IfSG nicht direkt aufgeführt. Deren Geltungsbereich konnte (und kann) jedoch durch Rechtsverordnungen des Bundes  ausgedehnt werden (§§ 24 Satz 3, 15 Abs. 1 IfSG) ausgedeht werden. Dies ist hinsichtlich der CDAD mit der Meldepflicht-Anpassungsverordnung vom 18.3.2016 geschehen, wonach "die Meldepflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 IfSG" ausgedehnt wird auf die Erkrankung/Tod an einer Clostridium-difficile-Infektion mit klinisch schwerem Verlauf.

Ein derartiger klinisch schwerer Verlauf liegt nach § 1 Abs. 2 dieser Verordnung vor, wenn der Erkankte
- wegen dieser Erkrankung in einer Klinik stationär aufgenommen wird, oder
- zur Behandlung dieser Infektion oder deren Komlikationen auf die Intensivstation verlegt wird, oder
- wegen der Folgen dieser Infektion ein chirurgischer Eingriff erfolgt, oder
- der Erkrankte an dieser Infektion (innerhalb von 30 Tagen nach deren Erkennung) verstirbt.

Nur bei einem derartigen schwerem Verlauf besteht die Meldepflicht (auch für Heilpraktiker --> " 8 I Nr.8 IfSG) und das Behandlungsverbot für Nicht-Ärzte.

Ohne die aufgezählten schweren Symptome kann der Darm vom HP behandelt, eine entsprechende Laboruntersuchung auch auf toxinbildende Stämme und auch die gezielte Behandlung der Clostridien-Infektion veranlasst werden.
 (vor der HP-Zulassung würde ich mich jedoch vorsichtshalber beim überprüfenden Amtsarzt erkundigen, was er denn auf eine entsprechende Überprüfungsfrage "gerne hören möchte"; siehe Mitteilung von Monauel)

In Anbetracht des heißen Wetters mach hier mal Schluss und Grüße Euch ganz herzlich aus Kenzingen

Horst
Antworten Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Clostridium difficile - von monauel - 16.06.2017, 11:22
RE: Clostridium difficile - von Silke Uhlendahl - 17.06.2017, 09:19
RE: Clostridium difficile - von manuela_hofm - 17.06.2017, 10:03
RE: Clostridium difficile - von monauel - 17.06.2017, 12:45
RE: Clostridium difficile - von monauel - 19.06.2017, 12:20
RE: Clostridium difficile - von Ailyn - 19.06.2017, 15:56
RE: Clostridium difficile - von Horst - 23.06.2017, 12:31

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: